Neueinsteiger im ASD – 2024

2_24 Neueinsteiger im ASD – ehemaliger Regierungsbezirk Lüneburg 

Der Dauerbrenner – der nächste Durchgang in 2024 in Stade

Struktur der Fortbildung

Die Fortbildungsreihe wird ergänzt durch zwei Coachingtermine in Kleingruppen sowie ein begleitendes Mentoring in den einzelnen Jugendämtern vor Ort durch erfahrene Fachkräfte.

CoachingDas Konzept sieht vor, dass die anmeldenden Jugendämter  Zeitkontingente für Mentoring durch erfahrene eigene Fachkräfte/Leitung zur Verfügung stellen. Diese sollten an einer gemeinsamen Auftakt- sowie einer Abschlussveranstaltung in Teilen teilnehmen. Zudem wird im Rahmen des Mentorings erwartet, dass die Module mit den Mentees vor- bzw. nachbereitet werden.

Inhalte

Die Fortbildungsreihe enthält folgende Inhalte:

Der Allgemeine Soziale Dienst – rechtliche Grundlagen, was ist ein Fall für den ASD? Verwaltungshandeln – Anträge, Aktenführung, Bescheide, Zusammenarbeit mit der wirtschaftlichen Jugendhilfe.

Verstehen – Gesprächsführung, Methoden zur Diagnostik im ASD, Umgang mit hochbelasteten Klienten, Haltung und Eigenreflexion,.

Kindeswohlgefährdung – Ablauf §8a, Abgrenzung zwischen KWG, Graubereich und Dienstleistung, Möglichkeiten und Grenzen der Arbeit im ASD, Inobhutnahmen und Schutzplan

Neueinsteiger im ASD

Hilfen zur Erziehung:

3a) Der Hilfeplanprozess – Bestandteile, Ablauf, fachliche und rechtliche Grundlagen, das Hilfeplangespräch – die Rolle des ASD, Moderation, Partizipation und Auftraggeber

3b) Ziele – s.m.a.r.t. formulieren, Methoden zur Zielformulierung, Trennung von Zielen und Aufträgen

Andere Aufgaben im ASD – allgemeine Beratung, Trennungs- und Scheidungsberatung, Unbegleitete Minderjährige Ausländer, JGH, Stellungnahmen für das Familiengericht. Hierzu werden parallel zwei vertiefende Workshops zum Thema „Eingliederungshilfe“ und „Trennungs- und Scheidungsberatung und Stellungnahmen“ abgehalten. Vertieft wird außerdem auf das BTHG und die Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe eingegangen. 

Grundlagen zum Zeit- und Selbstmanagement

Zusatzmodul: Eingliederungshilfe nach §35a und das BTHG

 

Termine

Modul eins 24. & 25.4.2024
1. Coaching Mai 2024
Modul zwei 12. & 13.6.2024
Modul drei 7. & 8.8.2024
2. Coaching August / September 2024
Modul vier 3. & 4.9.2024
Modul fünf 24. & 25.10.2024
Modul sechs 18.11.2024

 

Referentinnen

Sabrina LangenohlSabrina Langenohl, Dipl.-Päd.

  • Referentin, Dozentin, Organisationsberaterin, Geschäftsführerin bei freiem Träger
  • tätig u.a. beim Institut für Soziale Arbeit (ISA), Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, GEBIT Münster
  • selbständige Referentin und Beraterin (Jugendhilfe für Familien)
  • www.jufa-institut.de

Delia Kraemer

Delia Kraemer, Dipl.-Soz.päd.

  • tätig als Planerin, Controllerin und ASD-Leitung sowie Fachdienstleitung bei verschiedenen Städten und Landkreisen
  • GEBIT Münster und ProSoz
  • selbständige Supervisorin und Coach, Trainerin, Dozentin sowie Beraterin in der Personal- und Organisationsentwicklung (Perspektivkonzept)
  • www.perpektivkonzept.de

Kosten

Die Kosten betragen 1.895 € pro TN. Die Fortbildungsreihe ist von der Umsatzsteuer befreit. In den Kosten enthalten sind:

  • 11 Fortbildungstage,
  • Tagungsgetränke,
  • Räumlichkeiten,
  • 2 Coachings.
  • umfassende Tagungsmaterialien.

 

Anmeldungen für Neueinsteiger im ASD

Die Jugendämter des ehemaligen Regierungsbezirks Lüneburg bekommen diese Fortbildungsreihe bis zum 1. März 2024 exklusiv angeboten. Sie können zunächst per Mail an info@jufa-institut.de Plätze reservieren. Bis spätestens zum 1.3.2024  muss eine verbindliche Anmeldung über das Anmeldeformular erfolgen. Nach dem 2. März werden ggf. noch verfügbare Plätze auch anderen Jugendämtern angeboten.

Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 20 Personen begrenzt. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben. Der Rechnungsbetrag ist bis zwei Wochen vor der Veranstaltung zu entrichten. Nach Vereinbarung ist eine Aufteilung des Rechnungsbetrages in zwei Raten möglich.

 

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