Die Reform des KJSG gibt über den §20 SGB VIII jetzt neue Möglichkeiten, auch Ehrenamtliche in die Betreuung von Kindern in Notsituationen einzusetzen. Explizit sind dabei auch Kinder psychisch kranker Eltern gemeint. Wir haben über den Verein Co-Familien e.V. bereits Erfahrung mit der Einführung eines solchen Projektes mit Patenfamilien gesammelt.
Kern des Konzeptes ist die Installation von sogenannten „Co-Familien“ in Familien, bei denen bestimmte Kompetenzen der Eltern regelmäßig oder dauerhaft (bspw. aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen, psychischer Erkrankungen etc.) wegfallen. Eine Co-Familie kann zu einer stabilisierenden Ressource werden, Familien im Alltag und besonders auch in Krisen entlasten, einen temporären Wohnort für Kinder bieten und so ein wichtiger Pfeiler in der Vermeidung von Fremdunterbringungen sein. Dass Konzept geht damit über die klassischen „Patenfamilien“ hinaus und bietet darüber hinaus auch eine ausdifferenzierte Schulung und Begleitung der Co-Familien.
Das Konzept beinhaltet Erläuterungen zur Zielgruppe, zur Funktion von Co-Familien und zur Prozessgestaltung. Dazu gehören die Akquise, ein Schulungskonzept, ein Begleitungs- und Beratungskonzept und Informationen über die Kostenstruktur.
Für die konkrete Ausgestaltung und Anpassung an die Bedingungen vor Ort sind aber noch weitere Schritte notwendig. Hier stellen wir Ihnen unsere Beratung zur Verfügung. Wir bieten an, Sie bei Aufbau und Einführung des Konzeptes zu unterstützen. Wir beraten und begleiten und bringen unsere Erfahren mit ein. Und wir stellen Schulungsmaterialien und -konzepte für Patenfamilien zur Verfügung und passen diese an Ihre Zielgruppen an.
Interesse an Konzept und / oder Beratung? Dann nehmen Sie doch bitte Kontakt zu uns auf. Bitte geben Sie im Betreff kurz das Thema an, auf das Sie sich beziehen.