Wann bin ich erwachsen?

Verselbständigung in Angeboten der Jugendhilfe

VerselbständigungVerselbständigung beinhaltet viele verschiedene Aspekte, vom Verschieben der Jugendphase über objektive Schwierigkeiten hin zu den eigenen subjektiven Voraussetzungen. Kinder und Jugendliche, die wichtige Schritte auf dem Weg zum Erwachsenwerden in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe machen, haben einerseits oft schwierigere Startbedingungen, werden andererseits aber auch auch stärker in bestimmten Bereichen gefördert. 

Careleaver berichten immer wieder von Erfahrungen eines plötzlichen Endes der Jugendhilfe und des Gefühls von Hilflosigkeit und Überforderung.

Wie können wir einerseits sicherstellen, dass die jungen Menschen einen guten Start in ihr selbständiges Leben haben und andererseits frühzeitig beginnen, Verselbständigungsprozesse so zu steuern, dass Jugendhilfe auch in einer absehbaren Zeit nach dem 18. Geburtstag enden kann? Wie unterscheiden sich die Zielgruppen, und wo besteht ein Unterstützungsbedarf deutlich über das 18. Lebensjahr hinaus?

Die Fortbildung vermittelt sozialwissenschaftliche und entwicklungspsychologische Grundlagen zum Thema Jugend, Pubertät und Erwachsensein. Darüberhinaus werden praxisorientiert verschiedene Kompetenzen formuliert, die junge Menschen je nach Alter „normalerweise“ beherrschen sollten.

Wie sollten Angebote gestaltet sein, damit eine gute Verselbständigung gewährleistet ist und zu guter Letzt – mit welchem Handwerkszeug werden junge Menschen ausgestattet, die den Schritt in die Selbständigkeit gehen?

Die Fortbildung richtet sich an Wohngruppen für Jugendliche und Verselbständigungsangebote für junge Erwachsene. Insbesondere die Gestaltung des Gruppenalltags und der gesamten Hilfeplanung und Zielearbeit ist Thema. Außerdem werden konkrete Alltagsbereiche festgelegt, in denen die jungen Menschen Kompetenzen für Ihre eigene Selbständigkeit erlernen. Auch Themen wie Wohnungssuche, finanzielle Rahmenbedingungen und eine gute Hilfeplanung, damit bei Bedarf auch eine Verlängerung der Hilfe über das 18. Lebensjahr möglich ist, sind Bestandteil der Fortbildung. 


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