1_23 Neueinsteiger im ASD – ehemaliger Regierungsbezirk Lüneburg
Der Dauerbrenner – der nächste Durchgang in 2023 in Stade
Jetzt in 7 Monaten durch die Neueinsteiger-Fortbildung.
Struktur der Fortbildung
Die Fortbildungsreihe wird ergänzt durch zwei Coachingtermine in Kleingruppen sowie ein begleitendes Mentoring in den einzelnen Jugendämtern vor Ort durch erfahrene Fachkräfte.
Das Konzept sieht vor, dass die anmeldenden Jugendämter Zeitkontingente für Mentoring durch erfahrene eigene Fachkräfte/Leitung zur Verfügung stellen. Diese sollten an einer gemeinsamen Auftakt- sowie einer Abschlussveranstaltung in Teilen teilnehmen. Zudem wird im Rahmen des Mentorings erwartet, dass die fünf Module mit den Mentees vor- bzw. nachbereitet werden.
Inhalte
Die Fortbildungsreihe enthält folgende Inhalte:
Das Mentoring – gemeinsamer Auftakt.
Der Allgemeine Soziale Dienst – rechtliche Grundlagen, was ist ein Fall für den ASD? Verwaltungshandeln – Anträge, Aktenführung, Bescheide, Zusammenarbeit mit der wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Verstehen – Gesprächsführung, Methoden zur Diagnostik im ASD, Umgang mit hochbelasteten Klienten, Haltung und Eigenreflexion,.
Kindeswohlgefährdung – Ablauf §8a, Abgrenzung zwischen KWG, Graubereich und Dienstleistung, Möglichkeiten und Grenzen der Arbeit im ASD, Inobhutnahmen und Schutzplan
Hilfen zur Erziehung:
3a) Der Hilfeplanprozess – Bestandteile, Ablauf, fachliche und rechtliche Grundlagen, das Hilfeplangespräch – die Rolle des ASD, Moderation, Partizipation und Auftraggeber
3b) Ziele – s.m.a.r.t. formulieren, Methoden zur Zielformulierung, Trennung von Zielen und Aufträgen
Andere Aufgaben im ASD – allgemeine Beratung, Trennungs- und Scheidungsberatung, Unbegleitete Minderjährige Ausländer, JGH, Stellungnahmen für das Familiengericht. Hierzu werden parallel zwei vertiefende Workshops zum Thema „Eingliederungshilfe“ und „Trennungs- und Scheidungsberatung und Stellungnahmen“ abgehalten. Vertieft wird außerdem auf das BTHG und die Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe eingegangen.
Grundlagen zum Zeit- und Selbstmanagement
Abschluss mit den Mentorinnen und Mentoren
Zusatzmodul: Eingliederungshilfe §35a und die Änderungen durch das BTHG
Termine
Modul eins | 12. & 13. April 2023 |
1. Coaching | Mai 2023 |
Modul zwei | 23. &24. Mai 2023 |
Modul drei | 21. & 22. Juni 2023 |
2. Coaching | Sommer 2023 |
Modul vier | 23. & 24. August 2023 |
Modul fünf | 20. & 21. September 2023 |
Modul sechs (neu) | 10. Oktober 2023 |
Referentinnen
Sabrina Langenohl, Dipl.-Päd.
- Referentin, Dozentin, Organisationsberaterin, Geschäftsführerin bei freiem Träger
- tätig u.a. beim Institut für Soziale Arbeit (ISA), Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, GEBIT Münster
- selbständige Referentin und Beraterin (Jugendhilfe für Familien)
- www.jufa-institut.de
Delia Kraemer, Dipl.-Soz.päd.
- tätig als Planerin, Controllerin und ASD-Leitung sowie Fachdienstleitung bei verschiedenen Städten und Landkreisen
- GEBIT Münster und ProSoz
- selbständige Supervisorin und Coach, Trainerin, Dozentin sowie Beraterin in der Personal- und Organisationsentwicklung (Perspektivkonzept)
- www.perpektivkonzept.de
Kosten
Die Kosten betragen 1.895 € pro TN. Die Fortbildungsreihe ist von der Umsatzsteuer befreit. In den Kosten enthalten sind:
- 11 Fortbildungstage,
- Tagungsgetränke,
- Räumlichkeiten,
- 2 Coachings.
- Einführung für die Mentorinnen und Mentoren.
- die Begleitung der Mentorinnen und Mentoren,
- umfassende Tagungsmaterialien.
Anmeldungen für Neueinsteiger im ASD
Die Jugendämter des ehemaligen Regierungsbezirks Lüneburg bekommen diese Fortbildungsreihe bis zum 28. Februar 2023 exklusiv angeboten. Sie können zunächst per Mail an info@jufa-institut.de Plätze reservieren. Bis spätestens zum 28.2.2023 muss eine verbindliche Anmeldung über das Anmeldeformular erfolgen. Nach dem 28. Februar werden ggf. noch verfügbare Plätze auch anderen Jugendämtern angeboten.
Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 20 Personen begrenzt. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben. Der Rechnungsbetrag ist bis zwei Wochen vor der Veranstaltung zu entrichten. Nach Vereinbarung ist eine Aufteilung des Rechnungsbetrages in zwei Raten möglich.