Hilfeplanverfahren

Das Hilfeplanverfahren ist das zentrale Steuerungsinstrument für Jugendämter und nimmt rechtlich und fachlich eine herausragende Rolle ein. Gleichzeitig ist es in seiner Kombination aus fachlichem Verfahren und Verwaltungsverfahren und muss rechtlichen Vorgaben genügen. Die Ansprüche der Fachkräfte in den Sozialen Diensten im Hilfeplanverfahren sind groß. Im Leistungsdreieck zwischen Kostenträger, Leistungsempfängern und Leistungserbringer eine eigene fachliche Position zu beziehen, die Partizipation der Adressaten sicherzustellen und die Hilfesteuerung zu übernehmen stellt hohe Anforderungen an Fachlichkeit und Wissen, Verfahren und Organisation, Klarheit in der eigenen Rolle sowie Wissen über den eigenen Auftrag. 

Kombination aus Organisationsentwicklung und Wissensaufbau – Hilfeplanverfahren

In einer Kombination aus Fortbildungen, Coaching und Verfahrensoptimierung können wir gemeinsam mit Team und Leitung eine nachhaltige Veränderung des Prozesses vom Falleingang über die sozialpädagogische Diagnostik, die Hilfeplanerstellung bis zur Hilfebeendigung bewirken. Dazu gehören Fortbildungen zu: 

  • sozialpädagogische Diagnostik
  • kollegiale Beratung
  • Zielformulierung
  • Recht
  • Arbeit mit Zielen
  • Ressourcenorientierung.

Neben der gemeinsamen Erarbeitung der Inhalte und werden dann in einem beteiligungsorientierten Prozess der konkreten Verfahrensumsetzung in Ihrem Jugendamt die Mindeststandards, Formulare, Dokumentationsstandards, Verfahrensvorschriften und Entscheidungsprozesse erarbeitet und definiert. Die Arbeit an der professionellen Haltung gehört ebenso zum Veränderungsprozess wie ein an der alltäglichen Arbeit ausgerichtetes, rechtlich sauberes Verwaltungsverfahren und der Aufbau konkreter Wissensbestände, die Einübung von Gesprächsführungstechniken und Zielformulierung.

Schnittstellen

Nicht zuletzt gilt es, die Schnittstellen zu optimieren – zur wirtschaftlichen Jugendhilfe, zum Pflegekinderdienst, zu anderen Spezialdiensten und Bereichen im Jugendamt und der Kommunalverwaltung.

Durch eine praxisorientierte Begleitung wird das neue Verfahren im Alltag verfestigt. Hierzu gehören ggf. auch Teamentwicklungsprozesse und Leitungscoaching.

 Ergebnis – Ihr Hilfeplanverfahren

  • Definiertes Hilfeplanverfahren
  • praxisorientierte Arbeitshilfe
  • prozessorientierte Dokumentation
  • s.m.a.r.t.e Ziele
  • klarer Verwaltungsablauf
  • rechtssicheres Verfahren
  • Bedarfsorientierung
  • klare Grenze zwischen Hilfe und Kontrolle
  • klar definierte Fachstandards mit Mindest- und Höchstanforderungen
  • Eindeutige Rollen für Mitarbeiter*innen und Leitung
  • Trennung von Beratung und Entscheidung
  • Beschreibung der Schnittstellen
  • vertieftes und im Alltag gelebtes Wissen über sozialpädagogische Diagnostik, die notwendige und geeignete Hilfe

 

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